Orchesterordnung des Sächsischen Sinfonieorchesters Chemnitz e. V.
A. Geschäftsordnung
- Die geschäftsführende Arbeit erfolgt satzungsgemäß.
- Die Führung der laufenden Geschäfte obliegt dem gewählten Vorstand.
- Der Vorstand erfüllt seine Aufgaben entsprechend § 7 der Satzung.
- Beschlüsse des Vorstandes werden schriftlich gefasst und sind jederzeit durch die Mitglieder des Vereins einsehbar.
- Beratende Stimme haben während der Vorstandssitzungen der künstlerische Leiter, kooptierte, jedoch von der Mitgliederversammlung noch nicht gewählte Vorstandsmitglieder und alle interessierten Mitglieder des Vereins.
- Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt satzungsgemäß nach § 8 (1-3).
- Die Mitgliederversammlung als oberstes beschlussfassendes Vereinsorgan erfüllt ihre satzungsgemäßen Aufgaben nach § 8 (4).
- Die Beschlussfassung erfolgt entsprechend § 9 und § 10 der Satzung.
B. Organisatorische Fragen
- Eine Mitgliedschaft im Verein wird gemäß § 4 der Satzung geregelt.
- Mitgliedsbeiträge sind gemäß § 5 der Satzung zu entrichten. Der Mitgliedsbeitrag ist mindestens vierteljährlich bis zum 15.1., 15.4., 15.7. und 15.10 auf das Orchesterkonto einzuzahlen.
- Jedes Mitglied des Vereins erhält eine Satzung und eine Orchesterordnung.
- Die Mitgliedschaft im Verein ist Voraussetzung für die aktive Teilnahme am Orchesterleben. Sie verpflichtet zu regelmäßigem Probenbesuch und zu grundsätzlicher Bereitwilligkeit, Probenversäumnisse auf ausschließlich dringende Ausnahmefälle zu begrenzen. Sollte die Probenteilnahme aus zwingenden Gründen nicht möglich sein, dann ist dies unbedingt rechtzeitig dem Vorstand mitzuteilen. Die Modalitäten dazu legt der Vorstand fest. Bei Versäumnis der letzten drei aufeinanderfolgenden Proben vor einem Konzert und der Nichtteilnahme an der Orchesterschulung entscheidet der Vorstand gemeinsam mit dem künstlerischen Leiter, ob das betreffende Orchestermitglied bei einem Konzert mitwirken darf oder nicht. Die Nichtteilnahme an einem Konzert ist mindestens zwei Monate vor dem Konzerttermin schriftlich bekannt zu geben.
- Die Proben finden in der Regel in der Aula der Industrieschule Chemnitz, Platz der Opfer des Faschismus 1, mittwochs von 18.45–22.00 Uhr statt, sofern der Dienstplan nichts anderes vorsieht.
- Von den Orchestermitgliedern wird erwartet, dass sie ihre Stimme technisch soweit beherrschen, dass sich die gemeinsame Probenarbeit im Wesentlichen auf die interpretatorische Erarbeitung der Konzertliteratur konzentrieren kann. Das setzt ein Minimum an häuslicher Probenarbeit voraus. Es ist Pflicht, das jeweilige Notenmaterial für das eigene Selbststudium zu kopieren. Alle Originalstimmen verbleiben in der Pultmappe.
- Beim Ausscheiden aus dem Verein ist das Vereinseigentum unaufgefordert zurückzugeben.
C . Regelung der gemeinnützig zu erbringenden Tätigkeiten
- Jedes Mitglied des SSO Chemnitz hat pro Jahr mindestens 5 gemeinnützige Stunden zu leisten. Diese können aus den im beigefügten Katalog aufgeführten Aufgaben ausgewählt werden. Die Arbeiten sind vor dem Beginn der Arbeiten mit dem dafür zuständigen Vorstandsmitglied abzustimmen.
- Vorstandsmitglieder und Mitglieder über 65 Jahre sind von dieser Regelung ausgenommen.
- Der Vorstand kann in begründeten Fällen (z.B. bei längerer Krankheit) von Punkt 1 abweichende Einzelfallentscheidungen treffen.
- Für den Nachweis der geleisteten Stunden besteht für die Mitglieder eine Bringe-Pflicht, d.h., die Abrechnung hat unter Beifügung von Nachweisen und aller Originalbelege selbstständig zu erfolgen. Der Nachweis erfolgt auf einer zentralen Liste, die von einem benannten Vorstandsmitglied geführt wird. Die Eintragungen sind zeitnah bezüglich der geleisteten Stunden vorzunehmen.
- Entstehende Kosten werden nach Absprache mit dem Vorstand vom Verein erstattet.
- Geleistete Stunden, die nicht im Katalog enthalten sind, können nicht als gemeinnützig erbracht anerkannt werden, es sei denn, sie wurden vorher mit dem zuständigen Vorstandsmitglied abgestimmt. Vorschläge zu Streichungen oder Erweiterungen des Kataloges werden vom Vorstand entgegengenommen und geprüft.
- Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr. Sollte ein Mitglied seine gemeinnützigen Stunden zum Ablauf des Jahres (Stichtag: 1. Probe im neuen Jahr) nicht oder nur unvollständig beim zuständigen Vorstandsmitglied abgerechnet bzw. nachgewiesen haben, wird ihm die nicht erbrachte Zeit mit 7,50 € pro Stunde in Rechnung gestellt.
Katalog der gemeinnützig zu erbringenden Tätigkeiten (beispielhaft)
- Reparatur/Wartung der orchestereigenen Instrumente, Notenpulte, Bühnenbeleuchtung, Kabel
- Reparatur- und Reinigungsarbeiten im Orchesterarchiv (Schränke, Mappen, Leitern, Transportwagen usw.)
- Aufnahme von notwendigen Reparaturarbeiten und Organisation der Durchführung
- An- und Abtransport von Notenpulten, Noten (Transportwagen)
- An- und Abtransport besonderer Instrumente (Harfe)
- Instrumenten- und Techniktransport zu den Orchesterschulungen und Konzerten
- Notenbeschaffung aus externen Bibliotheken
- Ein- und Aussortierung von Notenmaterial in die Notenmappen und in das Notenarchiv
- Mitarbeit in Dachverbänden (LSLO / BDLO)
- Organisation und Durchführung von Vereinsveranstaltungen
- Akquise, Organisation und Durchführung von Konzertveranstaltungen
- Organisation und Durchführung von Probenlagern
- Projektbetreuung, incl. Erschließung von Finanzierungsquellen
- Registrierung und Archivierung der Proben- und Probenlagerteilnahme, Absprache mit den Verantwortlichen für die Konzerteilnahme
- Führung der Orchesterchronik
- Fertigen von Ton- und Filmdokumenten in Absprache und im Auftrag des Vorstandes
- Teilnahme mit musikalischen Beiträgen bei Veranstaltungsausgestaltungen
- Beschaffung von Materialien für die Orchesterarbeit
- Erstellung von Beiträgen für die Orchesterchronik oder für die SSO-Internetseite in Form von Word- oder Bilddokumenten
- Anfertigung von Presseberichten und Reisebeschreibungen
- Übersetzungsarbeiten im Auftrag des Vorstandes
- Akquise und Gewinnung von Sponsoren, Spendern und Fördermitgliedern
- Überarbeitung des Imageheftes, Erstellung eines Werbe-Leporello
- Kartenverkauf zum Konzert (Veranstaltungskasse)
- Auf- und Abbau der Bühnentechnik / besondere Instrumente
- Präsentationen (Power Point, Aufsteller) des Orchesters bei Konzerten / Projekten
- Beschaffung von Geschenken für Jubiläen und Geburtstage
- Teilnahme an besonderen Veranstaltungen (z. B. Kulturamt)
- Pflege von Orchesterpartnerschaften
- Mitorganisation von Auslandsreisen
- Erarbeitung/Vorlage von schlüssigen und formulierten zukünftigen Projektideen
- Revisionstätigkeit für das Orchester
Weitere Aufgaben können beim Vorstand erfragt werden.
Chemnitz, 17.06.19, D. Nestler